A. Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich

Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Cross Over Media UG (nachstehend als „COM“ bezeichnet) und ihren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Vertragsabschluss gültigen Fassung. Der Geltung abweichender Regelungen und/oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Leistungen der Cross Over Media

COM stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio (Teil B. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zur Verfügung. Der Kunde beauftragt COM mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios.

3. Weitergeleitete Aufträge

Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass COM einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, gilt der Auftrag mit der Weiterleitung im eigenen Namen seitens COM als erfüllt.

Die öffentlich zugänglichen Preishinweise von COM sind freibleibend und unverbindlich. Lediglich in individuellen Angeboten genannten Preise gelten als verbindlich vereinbart.

4. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit COM kommt durch die Absendung der Auftragsbestätigung durch COM zustande. Sollte eine Vorauszahlung vereinbart sein, gilt der Auftrag mit Absendung der Rechnung als bestätigt.

5. Leistungsumfang

COM bietet Dienstleistungen im Bereich Web, Videos, Suchmaschinenoptimierung und Telefonmarketing an. Sie erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Datenpflege gehören nur zu den Leistungspflichten von COM, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

6. Daten

Der Kunde stellt COM von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann COM nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser Verlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch COM oder ihre Erfüllungsgehilfen in zurechenbarer Weise verursacht worden ist. COM kann in einem solchen Fall die erneute unentgeltliche Übergabe der benötigten Daten verlangen oder sich anderenfalls vom erteilten Auftrag lösen.

7. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden können.

Ferner verpflichten sich die Parteien, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse oder geheimzuhaltenden Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese Verpflichtung auch Dritten aufzuerlegen, die in ihrem Auftrag mit diesen Daten umgehen.

8. Vergütung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus nach der gültigen Preisliste bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Eine Teilzahlung von 50 % des Rechnungsbetrages ist sofort und ohne Abzug zahlbar. Die Restzahlung erfolgt nach Abschluss des Auftrages. Bei Leistungen im Leistungsumfeld „Webdesign“ gilt die Regelung, dass nach 80% der erfüllten Leistungen, also nach Abschluss der Entwurf-und Konzeptphase 80% des Auftragsvolumens abgerechnet werden kann. Nach Eingang der Teilzahlung bei COM und Vorliegen der für die Leistungserbringung durch COM notwendigen Daten und Informationen werden die vereinbarten Leistungen von COM ausgeführt.

Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich COM vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich nach dessen Zugang zu erheben

Zusatzleistungen, die nicht im Angebot/Rechnungstext enthalten sind, sind Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung zwischen COM und dem Kunden und sind gesondert zu vergüten.

9. Mitwirkungspflicht

Der Kunde stellt die notwendigen Daten, wie Grafiken, Fotos und Texte zeitgerecht zur Verfügung.

Werden dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten diese mit Ablauf der Frist als genehmigt, wenn durch den Kunden keine Aufforderung zur Korrektur erfolgt ist.

10. Marken- und Urheberrechte

Der Kunde übernimmt alle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberrecht, Jugendschutz, Presserecht und das “Recht am eigenen Bild”. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch COM erstellten Arbeiten verbleibt bei COM.

11. Eigentumsvorbehaltssicherung

Vertragsgegenstände bleiben im Eigentum von COM bis zur vollständigen Leistung der vereinbarten Zahlung. Sofern dem Kunden Lizenzen oder Zugriffsrechte zur Nutzung an von COM erstellten Programmen, Webseiten und sonstigen Daten und Dateien eingeräumt wird, so werden diese Lizenzen stets unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Kunde die Leistung von COM vollständig vergütet.

 12. Gewährleistung

Berechtigte Verlangen auf Nachbesserung aufgrund von mangelhafter Lieferung oder Leistungen werden nach entsprechender Mitteilung geprüft ausgebessert oder ausgetauscht.

Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Begehren auf Nachbesserung stellt COM dem Kunden eine korrigierte Version ohne weitere Berechnung zur Verfügung. Darüberhinausgehende Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

 13. Haftung

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch COM wird von dem Kunden getragen.

Schadensersatzansprüche gegen COM sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von COM selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen (soweit im Einzelfall gesetzlich zulässig).

Der Höhe nach ist die Haftung von COM beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten verursacht werden und die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber oder Ähnliches entstehen können.

14. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der COM UG.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Anstelle einer nicht wirksamen oder nicht durchführbaren Klausel tritt eine solche, die der nicht wirksamen oder nicht durchführbaren Klausel in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommt.

16. Maßgebliche Sprachfassung

Bei Widersprüchen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die deutsche Sprachversion als die maßgebliche.

 

B. Besondere Bestimmungen für Teile des Leistungsportfolios

17. Besondere Bestimmungen für Domaindienstleistungen

COM vermittelt lediglich die Anmeldung und Registrierung von Domains und hat keinen Einfluss auf die Domainvergabe. COM übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

COM ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beantragte Domain oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.

18. Besondere Bestimmungen für Suchmaschinenoptimierung (SEO)

COM optimiert die mit dem Kunden abgestimmten Suchbegriffe/Keywords in der betreffenden Suchmaschine mit dem Ziel, die Webseite des Kunden professionell zu vermarkten.

Die Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Kunden in den Ergebnissen der Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenanbieters.

COM übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung der Webseite des Kunden durch einen bestimmten Suchmaschinenanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung der Webseite in den Suchergebnissen. Dies gilt ebenfalls für eine Löschung der Website aus den Ergebnissen eines oder mehrerer Suchmaschinenanbieter.

19. Besondere Bestimmungen für animierte Erklärvideos & Imagefilme

Der Kunde beauftragt COM entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Produktion eines Image- bzw. animierten Erklärvideos, mit welchem sich der Dienstleistungsnehmer werblich darstellen kann bzw. dieses eigenständig verbreiten und öffentlich zugänglich machen kann.

Der Kunde verpflichtet sich, für ihn produzierte animierte Erklärvideos bzw. Imagefilme unverzüglich nach der Fertigstellung bzw. nach dem Erscheinen auf der Website oder bei einem Streaming-Dienst-Anbieter (bspw. www.youtube.com) zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Übergabe schriftlich zu reklamieren. Erfolgt keine rechtzeitige Reklamation, entfallen alle Gewährleistungsansprüche des Dienstleistungsnehmers.

Im Rahmen der Abnahme aufgekommene Änderungswünsche des Kunden werden von der COM dann kostenfrei durchgeführt, soweit diese Änderungen bzw. Anpassungen im Storyboard/Angebot/Auftrag vorgesehen sind. Für Änderungen, die durch den Kunden verschuldet wurden (wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen betreffend den Sprechtext und/oder die Vertonung) werden die der COM zusätzlich entstehenden Kosten durch die jeweilige Anpassung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, wird der zusätzliche Aufwand stundengenau mit 65,00 Euro netto pro Stunde vergütet. Gleiches gilt für Änderungswünsche oder Zusatzleistungen, die der Kunde nach der Abnahme bestellt, sofern die Parteien hierüber keine gesonderte abweichende Vereinbarung treffen.

Sofern der Kunde Produktionsteilschritte bereits abgenommen hat und später dennoch Änderungswünsche an den bereits abgenommenen Teilschritten der Produktion hat, ist der COM dadurch entstehende Mehraufwand (mit der Bearbeitung der Änderungswünsche in Verbindung stehend) mit einem Stundensatz von 75,00 Euro netto (zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu vergüten. Sofern durch die Anpassung weitere externe Kosten und/oder Aufwände für COM anfallen, sind diese zuzüglich zur Vergütung des Mehraufwands entsprechend zu übernehmen.

Nach der Abnahme des animierten Erklärvideos /Imagefilms durch den Kunden wird COM automatisch das Recht eingeräumt, das produzierte Material als Referenz zu nutzen. Sofern der Kunde hiermit nicht einverstanden ist, hat er die COM schriftlich bis spätenstens innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme des Erklärvideos/Imagefilms hierüber zu unterrichten.

Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Texten, Fotos, Logos, Schriftarten und lizenzpflichtiger Musik erworben hat und frei darüber verfügen kann, und übernimmt hierfür die rechtliche Verantwortung. Der Kunde stellt die COM von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber, Wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei COM entstehen können.

Die COM kann Rechte und Pflichten aus dem Auftrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Kunde erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Kunde von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung an die COM zu zahlen.

COM behält sich ausdrücklich das Recht vor, auch nach Auftragserteilung die Produktion von animierten Erklärvideos & Imagefilmen aus Gründen abzulehnen, die für die COM eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion oder Teile hiervon urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt oder verletzen könnte.

Der Kunde hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Kunden kein neues, den Anforderungen der COM entsprechendes Bildmaterial (Videos, Logos, Grafiken, Fotos), Texte, Schriftarten oder lizenzpflichtige Musik zur Verfügung gestellt werden, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft COM an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei COM bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Kunden noch keine Zahlungen erfolgt, so kann COM Ersatz der entstandenen Kosten verlangen.

Die COM haftet nicht dafür, dass die produzierten animierten Erklärvideos & Imagefilme bestimmte Ergebnisse (z.B. mögliche Umsatzsteigerung) erzielen.

20. Besondere Bestimmungen für Social Media Dienstleistungen

Der Kunde beauftragt die COM mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios.

Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:

Strategieberatung und Strategieentwicklung:

Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien,

Entwicklung von unternehmensspezifischen Social Media-Aktivitäten,

Entwicklung von Cross-Plattform-Strategien,

Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Konzeption, technischer Implementierung und/oder Design:

von Kundenwebseiten, insb. Micro-Sites,

von Social Media-Auftritten wie insbesondere Facebook- oder LinkedIn-Unternehmensseiten oder Twitter-Accounts,

Social Media Monitoring & Analyse,

Betreuung von einem oder mehrerer Social Media-Accounts für den Kunden (Community-Management) in Form der:

administrativen Verwaltung und technischen Betreuung soweit dies im Rahmen der jeweiligen Social Media Plattform möglich ist,

redaktionellen Betreuung, welche von der fortlaufenden Beratung bis hin zum umfassenden Community-Management erfolgen kann,

und ggf. weitere Leistungen nach Absprache.

Wenn und soweit COM oder von ihr beauftragte Dritte Social Media-Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media-Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform wird der Kunde.

Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt.

COM ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media-Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.

COM ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media-Accounts anzufordern.

Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass COM keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen Social Media-Plattformen hat und dass COM keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media-Plattformen übernimmt.

Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Kunde gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorgenommen wird. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.

Liefert der Kunde COM zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde COM gegenüber, über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt der COM hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.

Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so ist für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person der Kunde verantwortlich und trägt die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren.

Dem Kunden ist bewusst, dass die Social Media-Dienste, über die zum Teil die Leistungen von COM erbracht werden (wie etwa das Community-Management einer Facebook-Seite), von Dritten betrieben werden und die COM auf den Betrieb dieser Social Media-Dienste keinen Einfluss nehmen kann und hierfür keinerlei Haftung oder Gewähr übernimmt.

 

COM UG, Lübecker Str. 128, 22087 Hamburg

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:

Sven Svoboda

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Registernummer: HRB 148807

Stand: 01.01.2022